Die operative Entfernung des Akustikusneurinom zielt auf die
(möglichst) vollständige Entfernung des Tumors aus dem Schädelinneren. Sie wird
unter Verwendung des Operationsmikroskops
durchgeführt. In den letzten Jahren wird auch zunehmend das Endoskop
eingesetzt, zur Unterstützung wegen einer besseren Sicht in das Operationsfeld,
aber auch teilweise ausschliesslich.
Unverzichtbarer Standard ist in jedem Fall eine permanente Überwachung der Funktion der Hirnnerven im Operationsfeld, um Nervschädigungen während und durch die Operation auszuschliessen. Dieses sogenannte intraoperative Neuromonitoring ist heute ein ganz wesentlicher Teil der Akustikusneurinom-Therapie und eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Operation im eingangserwähnten Sinne.
Da das Akustikusneurinom Hirnnerven bedrängt und beschädigt und in der Regel im knöchernen Gehörgang zu wachsen beginnt, fällt die operative Entfernung logischerweise in die Kompetenz der Neurochirurgen und HNO-Chirurgen. Die Akustikusneurinom-Operation wird sowohl von diesen allein als auch in Gemeinschaftsarbeit durchgeführt.
Die Operation ist zwingend notwendig, wenn das Akustikusneurinom grösser als 3 cm mittleren Durchmesser hat und wenn es bereits in den Bereich der Schädelgrube gewachsen ist und dort das Kleinhirn oder/und den Hirnstamm bedrängt, weil sonst lebenswichtige Funktionen gestört werden würden. Auch wenn der Tumor noch klein ist, aber schon zu deutlichen Symptomen geführt hat und dauerhafter Hörverlust oder Gesichtslähmungen verhindert werden sollen, ist die Operation die erste Wahl. Eine Grössenbeschränkung des Tumors, die für oder gegen eine Operation spricht, gibt es nicht.
Wissenswertes zu den Voruntersuchungen vor einer Akustikusneurinom-Operation
Mögliche Komplikationen und Nachsorge bei einer Akustikusneurinom-Operation