Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland deckt die Kosten für eine Akustikusneurinom-Operation. Das gilt seit kurzem auch für ambulante Bestrahlungstherapien mit dem Gamma- oder Cyber-Knife. Die Kosten für eine Rehabilitation werden in der Regel ebenfalls übernommen. Dazu müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt die Kosten für einen stationären Aufenthalt in den von ihr zugelassenen Krankenhäusern. Dazu benötigt die Patientin oder der Patient eine Krankenhauseinweisung mit Diagnoseangabe durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt
Weitere Informationen über die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Krankenhausbehandlung finden Sie im folgenden Dokument:
Die Kosten für ambulante Behandlungen mit dem Gamma- oder Cyber-Knife werden seit dem 26. Mai 2023 übernommen. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können die Behandlung vorerst per Kostenerstattung abrechnen. Am 21. Juli 2022 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die stereotaktische Radiochirurgie für die Behandlung von Vestibularisschwannomen in den ambulanten Leistungskatalog aufgenommen. Der Bewertungsausschuss der Ärztinnen und Ärzte und die Krankenkassen konnten sich bisher zwar noch nicht über die Höhe der Kostenübernahme einigen. Weil die Frist für die Festlegung der Höhe aber abgelaufen ist, können gesetzlich Krankenversicherte die neue Leistung bereits in Anspruch nehmen – übergangsweise per Kostenerstattung.
Die Kosten für eine onkologische Rehabilitation werden grundsätzlich vom zuständigen Rentenversicherungsträger übernommen. Patientinnen und Patienten können diese auch als Anschlussrehabilitation (AHB), also als Rehabilitation direkt nach der Behandlung, erhalten. Damit die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen oder medizinische Anwendungen übernommen werden, müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Mehr dazu erfahren Sie auf der Website der deutschen Rentenversicherung unter den folgenden Links: