Die gesetzliche Krankenversicherung deckt die Kosten für einen stationären Aufenthalt in den von ihr zugelassenen Krankenhäusern. Dazu benötigt die Patientin oder der Patient eine Krankenhauseinweisung mit Diagnoseangabe durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt
Weitere Information über die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Krankenhausbehandlung finden Sie im folgenden Dokument:
Die Kosten für eine onkologische Rehabilitation werden grundsätzlich vom zuständigen Rentenversicherungsträger übernommen. Patientinnen und Patienten können diese auch als Anschlussrehabilitation (AHB), also als Rehabilitation direkt nach der Behandlung, erhalten. Damit die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen oder medizinische Anwendungen übernommen werden, müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Mehr dazu erfahren Sie auf der Website der deutschen Rentenversicherung unter den folgenden Links: