Versicherungssituation Deutschland

Kostenübernahme für eine Akustikusneurinom-Operation

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt die Kosten für einen stationären Aufenthalt in den von ihr zugelassenen Krankenhäusern. Dazu benötigt die Patientin oder der Patient eine Krankenhauseinweisung mit Diagnoseangabe durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt

Weitere Information über die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Krankenhausbehandlung finden Sie im folgenden Dokument:

Mögliche Kostenübernahme für ambulante Bestrahlungstherapien ab April 2023

Aktuell ist die Kostenübernahme für Gamma-Knife Behandlungen je nach Krankenkasse, Bundesland oder Gamma-Knife Zentrum, unterschiedlich geregelt. Doch am 21. Juli 2022 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die stereotaktische Radiochirurgie für die Behandlung von Vestibularis­schwannomen in den ambulanten Leistungskatalog aufgenommen. Voraussichtlich ab April 2023 könnte die gesetzliche Krankenversicherung damit auch die Kosten für ambulante Behandlungen mit dem Gamma- oder Cyber-Knife übernehmen. Vorher muss der Bewertungsausschuss der Ärztinnen und Ärzte und Krankenkassen aber noch über die Höhe der Kostenübernahme entscheiden.

Rehabilitation

Die Kosten für eine onkologische Rehabilitation werden grundsätzlich vom zuständigen Renten­ver­sicherungs­träger übernommen. Patientinnen und Patienten können diese auch als Anschluss­rehabili­tation (AHB), also als Rehabilitation direkt nach der Behandlung, erhalten. Damit die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen oder medizinische Anwen­dungen übernommen werden, müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Mehr dazu erfahren Sie auf der Website der deutschen Rentenversicherung unter den folgenden Links:

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